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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Aussetzen der Kfz-Steuer soll Neuwagenmarkt stabilisieren

Berlin: (hib/HLE) Für Personenkraftwagen, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 gekauft wurden beziehungsweise noch gekauft werden, wird keine Kraftfahrzeugsteuer erhoben. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpaketes Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung (16/10930) vor, der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gemeinsam vorgelegt wurde. Mit der Befreiung von der Kfz-Steuer solle die Kaufzurückhaltung bis zur Klarheit über die Umstellung dieser Steuer auf Basis des Kohlendioxidausstoßes aufgelöst werden. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und die Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre vom Tag der Erstzulassung an. Die Kfz-Steuerbefreiung ende auf jeden Fall am 31. Dezember 2010, heißt es im Entwurf.

Das Aussetzen der Kraftfahrzeugsteuer für neue, erstmals zugelassene Personenkraftwagen sei der Startschuss für die Ankurbelung des Fahrzeugabsatzes, für die Stabilisierung der Konjunktur und damit für die Sicherung von Arbeitsplätzen am Standort Deutschland, so die Begründung. Die Maßnahme begleite den Strukturwandel in der Automobilindustrie und wirke zugleich dem Trend entgegen, dass Altfahrzeuge heute im Schnitt zwei Jahre länger gefahren würden als noch 1990. “Die Entlastungswirkungen betragen insgesamt 570 Millionen Euro und setzen damit auch quantitativ einen signifikanten Impuls”, heißt es weiter. Es werde davon ausgegangen, dass durch den Steuererlass die Zahl der Neuzulassungen stabilisiert werden könne.

Quelle: Deutscher Bundestag

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 20. November 2008 um 9:07 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Regierung macht Rentenpolitik im Wolkenkuckucksheim

Bild: Bundestagsfraktion DIE LINKE im BundestagWer den Menschen vorgaukelt, die Renten würden bis zum Jahr 2022 um 32 Prozent steigen, der ignoriert zunehmende Altersarmut und verspricht ein Wolkenkuckucksheim, so Volker Schneider zu den Ergebnissen des Rentenversicherungs- und des Alterssicherungsberichtes, die im Kabinett beraten wurden. Der rentenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Wenn schon heute jeder dritte Mann und jede zweite Frau eine gesetzliche Rente von unter 1000 Euro erhalten und die Regierung das Rentenniveau mit den diversen Dämpfungsfaktoren bis 2020 insgesamt weiter senken will, dann ist massenhafte Altersarmut programmiert. Dies umso mehr, als immer mehr Menschen in den Niedriglohnsektor gezwungen werden. Selbst die von der Bundesregierung prognostizierten Rentensteigerungen von durchschnittlich 1,9 Prozent in den nächsten Jahren führten zu weiteren realen Kaufkraftverlusten. Dabei wird es das Geheimnis der Bundesregierung bleiben, wie sie angesichts der Rentendämpfungen, die sie 2011 und 2012 nachholen will, auf solche Steigerungsraten kommt. Den Rentnerinnen und Rentnern soll mit solchen Märchen Sand in die Augen gestreut werden.

Wenn die Bundesregierung nicht endlich dazu bereit ist, die Dämpfungsfaktoren aus der Rentenberechnung herauszunehmen, werden die Renten weiter von der Lohn- und Produktivitätsentwicklung abgekoppelt bleiben. Der Lebensstandard der Rentnerinnen und Rentner wird weiter sinken.

Die Bundesregierung verschließt einmal mehr die Augen vor der Rentenrealität, in der immer mehr Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, in die soziale Abwärtsspirale geraten.“

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 20. November 2008 um 8:42 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Rentenversicherungsbericht: Regierung nimmt selbst formulierte Ziele nicht ernst

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenZu dem durch das Kabinett beschlossenen Rentenversicherungsbericht erklärt Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und rentenpolitische Sprecherin:

Der Rentenversicherungsbericht, den das Kabinett heute beschlossen hat, ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde. Kurz- und mittelfristige Herausforderungen in der Rentenpolitik werden totgeschwiegen. Nicht einmal Themen, die die Bundesregierung selbst auf die Tagesordnung gesetzt hat wie die Angleichung der Rentenwerte Ost werden ausreichend dargelegt. Dabei hat die Bundeskanzlerin erst kürzlich eine Lösung noch in dieser Wahlperiode zugesagt.

Wie die Bundesregierung Ältere besser in den Arbeitsmarkt integrieren will, damit die beschlossene Erhöhung des Rentenalters nicht zu Rentenkürzungen führt, wird in dem Bericht allenfalls pflichtgemäß abgehandelt. Nicht nur das: Die Bundesregierung rechnet sich schön. Im Bericht werden auch Menschen, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, als Beschäftigte gezählt. Dadurch fehlen realistische Informationen über die Herausforderungen, denen wir uns noch gegenübersehen.

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Veroeffentlicht von: Einstein   am: 20. November 2008 um 8:00 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Gerichte haben erhebliche Strafen wegen Wirtschaftsverbrechen verhängt

Die Strafgerichte in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2007 erhebliche Strafen wegen Wirtschaftsdelikten verhängt. Darauf hat Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter bei der Präsentation der Strafverfolgungsstatistik 2007 am Mittwoch (19.11.2008) in Düsseldorf besonders hingewiesen. “Mit einem Anteil von 45,4 Prozent der Freiheitsstrafen an den Verurteilungen liegt die Quote der harten Sanktionen deutlich höher als im allgemeinen Durchschnitt, der lediglich bei rund 20 Prozent aller Verurteilung liegt”, sagte die Ministerin.

Diese Zahlen zu den besonderen Wirtschaftsstrafsachen seien das Ergebnis einer Sonderauswertung der Statistiken. Die Ministerin hat sie am Mittwoch erstmals vorgestellt.

Im einzelnen haben die Gerichte im Jahr 2007 wegen gewichtiger typischer Wirtschaftsdelikte (z.B.: Subventionsbetrug, Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz, das Urheberrechtsgesetz, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, aber auch Betrug und Untreue) 1 208 Personen rechtskräftig verurteilt. Gegenüber dem Vorjahr mit 1 438 Verurteilungen sei das zwar ein Rückgang um 16 Prozent. Die Gerichte haben aber erhebliche Strafen verhängt. 660 Angeklagte wurden zu Geldstrafen, 548 zu Freiheitsstrafen verurteilt. In 427 Fällen sei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden.

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Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 20. November 2008 um 7:10 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Rechtswidrige Praxis in ARGE Köln

Schon häufig war die Kölner ARGE in der Kritik.

Mit rechtswidrigen Praktiken soll sie auch – wie jetzt bekannt wurde – versucht haben, Erwerbslose dazu zu zwingen, monatliche Rücklagen für Ersatzbeschaffungen im Haushalt und für Renovierungen aus den viel zu geringen Hartz-IV-Beträgen zu bilden. Das ging selbst der Bundesregierung zu weit, die aber nach wie vor das Verarmungssystem Hartz IV weiter durchzieht.

Quelle und Volltext: Hans-Dieter Hey bei NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 20. November 2008 um 6:14 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Große Brüste sind keine Krankheit

Recht © M. Kinder für Sozialticker e.V.Die Kosten einer Brustverkleinerung sind von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu tragen, soweit die Brüste nicht entstellend wirken und keine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Die 1971 geborene Klägerin aus dem Landkreis Kassel leidet unter orthopädischen und psychischen Beschwerden, die sie auf ihre großen Brüste zurückführt. Die Ärzte rieten der stark übergewichtigen Frau zu einer operativen Brustreduktion. Die Krankenkasse lehnte jedoch wegen fehlender medizinischer Notwendigkeit die Kostenübernahme ab. Bei dem ausgeprägten Übergewicht der Klägerin wirke die Größe der Brüste stimmig. Die Rückenbeschwerden seien zudem nicht auf die Brustgröße zurückzuführen und die psychischen Probleme durch entsprechende Therapien zu behandeln.

Die Sozialrichter beider Instanzen gaben der Krankenkasse Recht. Große Brüste seien keine behandlungsbedürftige Krankheit. Sie bedingten bei der Klägerin weder eine Funktionsbeeinträchtigung, noch wirkten sie entstellend. Für die Operation eines gesunden Organs bedürfe es jedoch einer besonderen Rechtfertigung. Hierbei seien Art und Schwere der Erkrankung, das Operationsrisiko sowie der Nutzen des medizinischen Eingriffs gegeneinander abzuwägen.

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Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 19. November 2008 um 16:33 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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464.505 - Überzahlungen bei Hartz IV durch Datenabgleich entdeckt

Bild: © M.Kinder für SozialtickerBerlin: (hib/CHE) Bei Verdacht ungerechtfertigter Leistungen nach Hartz IV dürfen Außendienstmitarbeiter erst dann zum Einsatz kommen, wenn eine Klärung nicht mit anderen Mitteln erreicht werden konnte. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10767) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10655).

Die Abgeordneten hatten nach den Ursachen für den Rückgang so genannter “Missbrauchsfälle” und der Rolle der Außendienstmitarbeiter in diesem Zusammenhang gefragt. Bereitstellungen von Arbeitshilfen, die Qualifizierung der Mitarbeiter in den Grundsicherungsstellen und die Optimierung der Antragsannahme hätten, so schreibt Regierung weiter, dazu beigetragen, “ungerechtfertigte Leistungszahlungen” zu reduzieren.

Deshalb könne man den Rückgang nicht nur mit dem Datenabgleich und dem Außendienst begründen. In den Jahren 2005 bis 2008 (Stand Oktober) seien jedoch allein über diesen Datenabgleich 464.505 “Fälle von Überzahlungen” festgestellt worden. Diese ungerechtfertigten Leistungen hätten einen Umfang von insgesamt 231 Millionen Euro gehabt, heißt es in der Antwort. Bei diesen Zahlen sei jedoch zu berücksichtigen, dass nur die Überzahlungen erfasst sind, die von den Grundsicherungsstellen bereits abschließend bearbeitet wurden. Deshalb werden sich, so die Regierung, die Ergebnisse für das Jahr 2008 voraussichtlich noch deutlich erhöhen.

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Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 19. November 2008 um 15:58 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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