Verbrennermotor und Atomkraftwerke abgelehnt

24. Juni 2025

Die AfD-Fraktion ist im Ausschuss für Wirtschaft und Energie mit einem Antrag (21/225) für die Aufhebung des Verbots des Verbrennermotors gescheitert. In dem Gremium stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD und die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke am Mittwoch gegen die Vorlage. Für den Antrag stimmte die AfD-Fraktion.

In der Vorlage hat die AfD-Fraktion verlangt, das Verbot des Verbrennungsmotors ab dem Jahr 2035 rückgängig zu machen, „statt zu den Flottengrenzwerten zu stehen und EU-weit ab 2035 nur noch Nullemissions-Fahrzeuge zuzulassen“. Die Abgeordneten argumentieren, dass ursächlich für die sinkende Produktion und für die fortschreitenden Arbeitsplatzverluste in der Autobranche ausbleibende Investitionen in Spitzentechnologien seien. Als Grund dafür werden „radikale und strukturelle Eingriffe des Staates“, insbesondere der EU, genannt. Diese Vorgaben würden in den Automarkt in Form von faktischen Technologieverboten wie den „technisch nicht realisierbaren CO2-Flottengrenzwerten“ samt Androhung von Strafzahlungen bei Nichteinhaltung eingreifen und im Zulassungsverbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab 2035 münden, heißt es in dem Antrag.
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AfD-Antrag auf Rückbaustopp der Atomkraftwerke abgelehnt

Die AfD-Fraktion hat für ihre Forderung nach einem Stopp des Rückbaus der deutschen Atomkraftwerke keine Mehrheit im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefunden. Ihr Antrag (21/220) auf ein Moratorium für den Rückbau abgeschalteter Kernkraftwerke wurde am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.

Die AfD hatte sich unter anderem dafür ausgesprochen, den Rückbau aller abgeschalteten Meiler „unverzüglich zu stoppen“. Laufzeitbeschränkungen ebenso wie Einspeisebegrenzungen für Strommengen sowie das Verbot der gewerblichen Produktion von Elektrizität durch Kernkraftwerke sollten durch eine Änderung des Atomgesetzes aufgehoben werden, um so den Betreibern die Produktion kostengünstiger Energie zu ermöglichen, heißt es in der Vorlage.

Im Rückbau befindliche Kernkraftwerke könnten wieder ertüchtigt und erfolgreich betrieben werden, betonte ein Mitglied der AfD-Fraktion im Ausschuss, das zeige etwa der Blick in die USA, wo jüngst ein zuvor stillgelegtes Kernkraftwerk wieder ans Netz gegangen sei. Diesem Beispiel solle Deutschland folgen, anstatt Atomenergie aus Frankreich zuzukaufen. Eine Defossilisierung sei ohne Atomkraft zudem schwerlich möglich.

Dieser Auffassung widersprachen die anderen Fraktionen. Der Ausstieg sei beschlossen. Statt immer wieder über rückwärtsgewandte Initiativen zu diskutieren, gelte es nach vorne zu schauen, sagte ein Abgeordneter der Unionsfraktion. Er plädierte dafür, die Kraftwerksstandorte für die Forschung an neuen Atomkraft-Technologien zu nutzen. Dieses Wissen könne auch nützlich sein für den Umgang mit abgebrannten Brennstäben und die Endlagerung von radioaktivem Abfall.

Auch Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken erteilten der Forderung nach einem Wiedereinstieg in die Atomkraftnutzung eine deutliche Absage: Die Atomkraft sei eine Hochrisikotechnologie, erklärte ein Abgeordneter der Grünen-Fraktion, die Frage der Endlagerung ungeklärt. Der Ausstieg sei daher richtig gewesen und habe keine nachteiligen Folgen gehabt: Weder sei es zu Blackouts noch zu höheren Strompreisen gekommen.

Die Darstellung der AfD, die bereits weit zurückgebauten Meiler ließen sich wieder in Betrieb nehmen, stellte zudem die SPD in Frage. Dafür müsse völlig neu gebaut werden, so ein Abgeordneter. Das sei teuer. Eine Abgeordnete der Fraktion Die Linke bezeichnete den Wiedereinstieg in die Atomkraft als völlig unwirtschaftlich. Atomkraftwerke ließen sich nicht versichern. Hinzu kämen offene Fragen nach fehlenden Sicherheitsüberprüfungen und der Abhängigkeit von russischen Brennelementen.

Quelle: HIB – Deutscher Bundestag Pressestelle


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