Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte.
Fahrradunfall als Arbeitsunfall einer ehrenamtlichen Pflegekraft?
Stuttgart/Berlin (DAV). Bei einem Arbeitsunfall ist von Bedeutung, was man besorgen wollte. Eine ehrenamtliche Pflegekraft, die für ihre zu pflegenden Eltern Nahrungsmittel und Medikamente besorgt hatte, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Stürzt sie auf dem Rückweg mit dem Fahrrad und verletzt sich, liegt ein Arbeitsunfall vor.
Langzeit-Quarantäne regelmäßig rechtswidrig
Eine zeitlich unbefristete Quarantäneanordnung über die Dauer einer Inkubationszeit von 14 Tagen hinaus ist regelmäßig rechtswidrig. Dies hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen mit Beschlüssen entschieden. In beiden Fällen hatten sich Kindergartenkinder mit Eilanträgen gegen Ordnungsverfügungen der Stadt Bad Münstereifel (7 L 213/21) bzw. der Stadt Mechernich (7 L 214/21) gewendet, mit denen ihnen eine häusliche Quarantäne aufgegeben worden war.
Vergütung nach unwirksamer Kündigung
Die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Essen hat eine Klage eines Bergmanns auf Vergütung nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung verhandelt. Die Beklagte hatte nach Beendigung des Steinkohlenbergbaus in der Zeche Prosper Haniel in Bottrop das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2019 gekündigt.
Geringfügige Mängel der Kassenführung berechtigen nicht zu Hinzuschätzungen
Geringfügige Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebs rechtfertigen keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen, wie der 1. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 9. März 2021 (Az. 1 K 3085/17 E,G,U) entschieden hat.
Discounter müssen künftig alte Handys, Taschenlampen und Rasierer zurücknehmen
Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Elektroaltgeräte auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern kostenlos abgeben können. Für kleine Elektroaltgeräte, wie Handys oder Taschenlampen, gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels.
Mit Socken in Haft – Verurteilung wegen Anbietens von Hehlerware
München/Berlin (DAV). Wer als Hehler versucht geklaute Ware weiterzuverkaufen, macht sich strafbar. Zwei Männer sind wegen gemeinschaftlicher Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung bzw. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden.
Eigentümerversammlung muss auch während Corona stattfinden
Frankfurt/Main/Berlin (DAV). Zu Beginn der Pandemie befand sich das ganze Land in einer Art Schockstarre – der erste Shutdown führte dazu, dass das öffentliche Leben weitgehend still stand. Zwischenzeitlich ist zwar leider keine Normalität eingetreten, aber in vielen Bereichen muss man mit den erforderlichen Einschränkungen weitermachen.
Schlüsseltausch auf Kosten des Mieters nur mit guten Grund
Bautzen/Berlin (DAV). Das kennt fast jeder – nach vielen Jahren der Mietzeit sollen alle Schlüssel zurückgegeben werden und die Suche beginnt. Die Anzahl der erhaltenen Schlüssel lässt sich anhand des Mietvertrages und/oder des Übergabeprotokolles bei Einzug noch nachvollziehen – nicht aber, wo all diese Schlüssel geblieben sein sollen.
BH, Slip & Co. … Widerruf möglich
Bei der Verbraucherzentrale landen immer wieder Beschwerden über Unternehmen, die die Rückgabe von online bestellter Unterwäsche aus hygienischen Gründen ablehnen. Doch Käufer:innen haben auch nach der Anprobe ein Widerrufsrecht. Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, welche Regelungen gelten und was Betroffene tun können, wenn Anbieter das Widerrufsrecht nicht akzeptieren.
Brustkrebsnachsorge – Kein Anspruch auf Wunschuntersuchungen
Feststellung einer luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit
Kein Verbot nicht dringlicher Behandlungen in Krankenhäusern
Berlin (DAV). Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Pandemie hat das Land Berlin Notfallkrankenhäusern untersagt, nicht dringliche Behandlungen durchzuführen. Dafür hat das Land aber keine Kompetenz. Für die angestrebte Freihaltung von Krankenhauskapazitäten gibt es keine Ermächtigungsgrundlage. Angesichts der Einnahmeausfälle für den Krankenhausbetreiber konnte diese Anordnung auch im Eilverfahren angegriffen werden.
Erbeinsetzung eines Betreuers
Im Dezember 2004 erlitt ein damals 85-jähriger Mann einen schweren Schlaganfall. Neben einer Halbseitenlähmung hatte er erhebliche psychische Ausfallerscheinungen. Er war nicht orientiert, wusste nicht, dass er sich im Krankenhaus befand und musste zeitweise fixiert werden.
Fahrer riskiert beim Verlassen der Unfallstelle den Verlust des Kaskoschutzes
Verlässt der Fahrer eines an einem Unfall beteiligten Fahrzeugs den Unfallort, ohne die Polizei und/oder seine Kaskoversicherung über den Unfall zu informieren, kann hierdurch die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgelegte Wartepflicht verletzt werden und dies zur Folge haben, dass die Kaskoversicherung den Schaden nicht regulieren muss.
Anspruch auf Laptop oder Tablet im Home-Schooling
Während einer coronabedingten Schulschließung haben Schüler*innen, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Anspruch auf die Anschaffungskosten für ein internetfähiges Endgerät. Der Anspruch besteht grundsätzlich für jedes in einem Haushalt lebende Kind, sofern es auf die Benutzung eines Computers für die Teilnahme am Schulunterricht angewiesen ist.