Neuer Begriff – Unterausschöpfung

2. April 2020

In den Jahren 2009 bis 2019 hat es keine Unterausschöpfung des Verwaltungskostenbudgets bei der Bundesagentur für Arbeit gegeben. Dies schließe nicht aus, dass einzelne Jobcenter in einzelnen Jahren ihre dezentralen Verwaltungskostenbudgets nicht ausgeschöpft haben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18200) auf eine Kleine Anfrage (19/17423) der AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass getrennte Betrachtungen der Unterausschöpfungen, insbesondere beim Eingliederungsbudget, aber auch beim Verwaltungskostenbudget, nur sehr eingeschränkt aussagekräftig seien. Maßgebend sei vielmehr das Gesamtbudget aus Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget zusammen.

Erfolgreiche Eingliederungsarbeit sei nicht nur durch Eingliederungsmaßnahmen bedingt, sondern insbesondere auch durch die aktive Unterstützung der Leistungsberechtigten bei der Integration in den Arbeitsmarkt durch die Mitarbeiter in den Jobcentern. Deren Arbeit bilde einen integralen Bestandteil für die erzielten Integrationserfolge. Dies spiegele sich in der Entwicklung der Verwaltungskosten wider, heißt es in der Antwort.

Quelle: Deutscher Bundestag – HIB


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