Kürzung des Ruhegehalts wegen des Vorwurfs versucht zu haben sich bei der Corona Impfung vorzudrängeln

10. Dezember 2024

Die 18. Kammer verhandelt über die Klage einer Ruhestandsbeamtin gegen eine Disziplinarverfügung, mit der der beklagte Landkreis Hildesheim ihr Ruhegehalt um 10 % für zwei Jahre gekürzt hat.

Die Klägerin war seit 1987 bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2022 bei dem Beklagten beschäftigt. Seit November 2020 war sie in verschiedenen Aufgabenbereichen eingesetzt und unter anderem auch mit Fragen der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut.

Der Beklagte wirft der Klägerin mit der streitgegenständlichen Disziplinarverfügung vor, im Januar 2021 den Versuch unternommen zu haben, sich und ihren Ehemann zur Corona- Impfung anzumelden, obwohl beide entsprechend der damals geltenden Regelungen zur Impfpriorisierung noch nicht zum Erhalt einer Impfung berechtigt waren. Die Klägerin habe ihre Anmeldung zwar unstreitig zurückgezogen. Der Beklagte geht aber davon aus, dass dies erst nach der Einwirkung durch Dritte geschehen ist und bewertet dies als Verletzung der beamtenrechtlichen Wohlverhaltenspflicht.

Die Klägerin trägt vor, sie sei bei der Anmeldung davon ausgegangen, sich auf eine Liste für „Impfreste“ gesetzt zu haben, die kurzfristig hätten verbraucht werden müssen. Als ihr bewusst geworden sei, dass es um einen regulären Impftermin gegangen sei, habe sie die Anmeldung für sich und ihren Ehemann zurückgezogen.

Az.: 18 A 4923/23

Quelle: Verwaltungsgericht Hannover


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