Die Bundesregierung verteidigt die Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung. In einer Antwort (19/21821) auf eine Kleine Anfrage (19/21002) der Fraktion Die Linke lobt sie die geringfügige Beschäftigung „als flexibles Instrument der Arbeitsmarktpolitik“. Sie ermögliche auf unbürokratische Weise ein Zusatzeinkommen.
Außerdem trage sie zur Eindämmung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit bei, schreibt die Regierung. Geringfügige Beschäftigung ziele ihrem Wesen nach nicht darauf ab, allein den vollen Lebensunterhalt eines Arbeitnehmers zu gewährleisten.
Vielmehr solle sie Arbeitnehmern die Möglichkeit bieten, entsprechend ihren Lebensverhältnissen eine Beschäftigung auszuüben, die im Regelfall von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sei. Dies rechtfertige die geltenden sozialversicherungsrechtlichen Sonderregelungen, heißt es in der Antwort.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben im Jahr 2019 rund vier Millionen sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe ein monatliches Bruttoentgelt im Niedriglohnbereich erzielt. Dies entspreche einem Anteil von 18,8 Prozent, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21734) auf eine Kleine Anfrage (19/21260) der Fraktion Die Linke.
Quelle: HIB – Deutscher Bundestag