Der Kläger hat keinen Anspruch auf Herausgabe des bei ihm sichergestellten Bargelds in Höhe von 104.836,73 €, da die Einziehung des Geldes durch das Landeskriminalamt rechtmäßig war.
Taxifahrer bekommt 104.836,73 € Bargeld nicht zurück
26. April 2026 23. April 2026