Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat eine Verurteilung des Amtsgerichts Speyer wegen des Verbrechens der Brandstiftung aufgehoben, weil wesentliche Teile des Waldes nicht brannten. Das Amtsgericht Speyer hat nun in diesem Fall wegen versuchter Brandstiftung verurteilt.
Ein Heckenbrand ist kein Waldbrand
23. November 2025 21. November 2025