Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung die Revision einer heute 81 Jahre alten Angeklagten gegen ihre Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als unbegründet verworfen. Damit ist die Verurteilung durch das Landgericht Detmold rechtskräftig geworden.
Verurteilung wegen SA-Parole
11. November 2025 12. November 2025