Kündigung einer Universitätsprofessorin ist wirksam

2. November 2025

Die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat mit einem verkündeten Urteil die Berufung einer Bonner Universitätsprofessorin gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zurückgewiesen. Damit wurde die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die beklagte Universität zum 31. März 2023 als sozial gerechtfertigt und wirksam bestätigt.

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