Im Rahmen des Förderprogramms Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft – EULLa – (Programmteil „Vertragsnaturschutz Acker“) dürfen Nachweise über die Berechtigung der Nutzung bei tatsächlich bewirtschafteten Flächen nur in Zweifelsfällen angefordert werden.
Agrarförderung – Keine anlasslose Pflicht zum Nachweis der Nutzungsberechtigung
18. November 2025 21. November 2025