Kommunalpolitiker darf wegen Drohungen gegenüber einer anderen Person keine Jagdwaffen mehr besitzen

17. November 2025

Das Polizeipräsidium Recklinghausen durfte einem Kommunalpolitiker gegenüber dessen Recht zum Besitz von Jagdwaffen als Jäger widerrufen, weil er wegen Drohungen anderen Personen gegenüber waffenrechtlich unzuverlässig ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 18. September 2025 entschieden.

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