Das gegen einen 18-jährigen Wuppertaler für die Dauer von drei Jahren angeordnete Verbot, Messer und andere gefährliche Gegenstände außerhalb der Wohnung zu führen, ist rechtswidrig. Hiervon ausgenommen sind einzig Armbrüste und Reizstoffsprühgeräte aller Art (z. B. Pfefferspray). Insoweit ist das Verbot rechtmäßig.
Polizeiliches Messerverbot ist rechtswidrig
9. November 2025 2. November 2025