Polizeiliches Messerverbot ist rechtswidrig

2. November 2025

Das gegen einen 18-jährigen Wuppertaler für die Dauer von drei Jahren angeordnete Verbot, Messer und andere gefährliche Gegenstände außerhalb der Wohnung zu führen, ist rechtswidrig. Hiervon ausgenommen sind einzig Armbrüste und Reiz­stoffsprühgeräte aller Art (z. B. Pfefferspray). Insoweit ist das Verbot rechtmäßig.

Weiterlesen