Der Stadt Bendorf ist bei der zur Abrechnung wiederkehrender Ausbaubeiträge gebildeten größten Abrechnungseinheit 7 kein Fehler unterlaufen, sodass die Heranziehung der dortigen Grundstückseigentümer zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen rechtmäßig ist.
Klage gegen wiederkehrende Ausbaubeiträge
24. September 2025 24. September 2025