Ist bei US-Importfahrzeugen das Erstzulassungsdatum unbekannt, darf die Zulassungsstelle den 1. Juli des Baujahres als Datum der Erstzulassung in die Fahrzeugpapiere eintragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 20. Juni 2025 entschieden.
Fiktives Zulassungsdatum für US-Importfahrzeuge zulässig
26. Juni 2025 26. Juni 2025