Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden

9. Juni 2025

Das Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Einstellung von rechts­extremistischen, rassistischen, menschenverachtenden und sonst intolerablen Inhal­ten in einen Chat die sofortige Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten, der sich im Beamtenverhältnis auf Probe befindet, rechtfertigen kann. Damit hat es den vorange­gangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

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