Das Oberverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Einstellung von rechtsextremistischen, rassistischen, menschenverachtenden und sonst intolerablen Inhalten in einen Chat die sofortige Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten, der sich im Beamtenverhältnis auf Probe befindet, rechtfertigen kann. Damit hat es den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.
Polizeibeamter durfte wegen Posts in WhatsApp-Gruppen entlassen werden
9. Juni 2025 9. Juni 2025