Ein Zeitsoldat, der im Dezember 2021 eine COVID-19-Impfung verweigert hat, durfte fristlos entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Urteil vom 18. März 2024, das den Beteiligten nunmehr zugestellt wurde, entschieden.
Zeitsoldat durfte wegen Verweigerung einer COVID-19-Impfung entlassen werden
20. April 2024 18. April 2024