Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 2 U 14/21 R).
Unfallversichert bei Heizkesselexplosion im Homeoffice
1. April 2024 1. April 2024