Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren

5. April 2024

Neben anerkannten Schuldnerberatungsstellen können auch Rechtsanwälte als sogenannte „geeignete Personen“ im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO außergerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren durchführen (für Schleswig-Holstein siehe § 1 Nr. 1 AG InsO SH). Der außergerichtliche Einigungsversuch ist Voraussetzung für den Antrag auf Privatinsolvenz.

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