Eine Plakatanschlagtafel an der B 42 in Urbar darf ohne Ausnahmegenehmigung des Landesbetriebs Mobilität errichtet werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Werbeanlage an der Ortsdurchfahrt
19. März 2024 19. März 2024