Das Land Rheinland-Pfalz darf dem Flughafen Frankfurt-Hahn für die Jahre 2017 und 2018 gewährte Beihilfen zunächst nicht zurückfordern. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und hob den Rücknahme- und Rückforderungsbescheid auf.
Flughafen Frankfurt-Hahn darf staatliche Beihilfen vorerst behalten
21. März 2024 21. März 2024