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Tag: 16. März 2024

Steuerlicher Verlustvortrag bei Witweneinkommen nicht zu berücksichtigen

Sozialticker 16. März 2024 8. März 2024

Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt. Das hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 5 R 3/23 R).

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Veröffentlicht am 16. März 20248. März 2024 von Sozialticker
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