Bargeld umgehend in eine Tüte packen

13. November 2023

Das Urteil der Strafkammer 9 des Landgerichts Hildesheim vom 16. März 2023 (20 KLs 22 Js 35906/19) ist nunmehr rechtskräftig. Die Strafkammer hat mit diesem Urteil einen heute 28-jährigen Angeklagten wegen Betruges unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Tuttlingen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sowie einen mittlerweile 25-jährigen Mann wegen Beihilfe zum Betrug unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Landgerichts Braunschweig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

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