Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz als Schulträger nicht für gezahlte Projektkosten und Reisekosten haftet, wenn Schüler eine außerhalb der Schulzeit und des Schulgeländes stattfindende Schulveranstaltung abbrechen und vorzeitig eine kurzfristig selbstorganisierte Heimreise antreten.
Reisekosten bei einem selbständigen Abbruch einer Schulveranstaltung
10. November 2023 9. November 2023