Magdeburg/Berlin(DAV). Wenn beim Tarif in einer Kaskoversicherung das Merkmal „Garage“ vereinbart ist, muss das Auto auch in der Garage stehen. Parkt man nachts davor, kann die Versicherung bei einem Diebstahl den Anspruch um 30 Prozent kürzen.
Kfz-Versicherung – Garagenauto gehört in die Garage
12. März 2023 9. März 2023