Kärnten/Berlin (DAV). Auch wer in Österreich zu schnell unterwegs ist, muss nicht beweisen, dass er unschuldig ist. Vielmehr muss ihm, wie in Deutschland auch, die Tat nachgewiesen werden. Legt der Betroffene im Verfahren eine Kopie seines Personalausweises vor, kommt er seiner Mitwirkungspflicht nach.
Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich
4. März 2023 1. März 2023