Die neue gesetzliche Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken führt nicht dazu, dass SGB II-Bezieher im Eilverfahren einen Mehrbedarf erfolgreich geltend machen können. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Beschluss vom 06.05.2021 entschieden (L 21 AS 525/21 B ER).
Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken trotz Maskenpflicht
18. Mai 2021 16. Mai 2021