Mieter eines privat organisierten betreuten Wohnprojektes in Würselen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, haben keinen Anspruch auf höhere Leistungen der Unterkunft und Heizung. Dies hat die 19. Kammer des Sozialgerichts Aachen in einem nunmehr veröffentlichten Urteil vom 19.03.2021 entschieden.
Keine höheren Kosten der Unterkunft und Heizung für Mieter eines privat organisierten betreuten Wohnprojektes
5. Mai 2021 29. April 2021