Verfassungsmäßigkeit einer Pflicht zur Impfung von Kindern gegen COVID-19

9. Mai 2022

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages führt einige zentrale und gewichtige Argumente gegen eine Pflicht zur Impfung von Kindern gegen COVID-19 auf, ohne diese einer vertieften Auseinandersetzung zuzuführen. Zwei Punkte sind besonders festzuhalten:

1. Es bestehen nach aktuellen Erkenntnissen erhebliche Zweifel daran, dass unter der Delta-Variante eine Herdenimmunität überhaupt eintreten kann. Dies gilt nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch bei einer hoher Durchimpfungsrate. Ein Impfpflicht für Kinder ist daher schon nicht geeignet, das legitime Ziel der Herstellung einer Herdenimmunität zu erreichen oder auch nur zu fördern.

2. Eine Überlastung des Gesundheitssystems hat im Jahr 2020 zu keinem Zeitpunkt konkret gedroht. Entfalten die zugelassenen Impfstoffe die angeführte hohe Schutzwirkung gegen einen schweren Krankheitsverlauf – wovon die Gesetz- und Verordnungsgeber derzeit offenkundig ausgehen –, so ist nicht ersichtlich, dass eine Überlastung eintreten wird. Aktuell sind in Deutschland ca. 63 % der Gesamtbevölkerung (Impfquote in der Altersgruppe ab 60 Jahre: 83 %) vollständig geimpft (s. https://impfdashboard.de, Stand: 24.09.2021). Von vornherein bedarf es keiner zusätzlichen Impfung der Kinder, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten.

3. Eine Pflicht zur Impfung von Kindern gegen COVID-19 kann unter diesen beiden Gesichtspunkten aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht verhältnismäßig sein. Dass die STIKO inzwischen eine COVID-19-Impfempfehlung für alle 12- bis 17-jährigen Kinder und Jugendliche ausgesprochen hat, ändert hieran nichts.

4. Ob eine Impfung für ein Kind aus individuellen gesundheitlichen Gründen sinnvoll ist, kann allein der behandelnde Impf- bzw. Kinderarzt im Einzelfall nach eingehender Risikoabwägung beurteilen.

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Vollständige Stellungsnahme und Quelle: KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälten e.V.

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