Arbeitgeber sind verpflichtet, auch innerhalb der sog. Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG, §§ 173 Abs. 1, 168 SGB IX, in denen ein schwerbehinderter Mensch noch keinen Kündigungsschutz genießt, ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen.
4. November 2024 18. Oktober 2024
Bemessung der Strafe nach Wurf eines Polenböllers bei einem Fußballspiel
Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern ist für Unterspritzung mit Hyaluronsäure nicht zulässig
Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung
Negative Google-Bewertung ohne Kunde zu sein?
30. Oktober 2024 18. Oktober 2024
Darf man auf Unternehmensprofilen von Google negative Bewertungen hinterlassen, auch wenn man selbst nicht Kunde des Unternehmens ist? Mit dieser Frage hat sich kürzlich der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg befasst und eine differenzierende Betrachtung angestellt.
Dienstentfernung einer Justizvollzugsbeamtin wegen Untreue
Wem gehört das Fohlen?
Bei Rückstand von Wohnungsmiete – Nachträgliche Zahlung steht Räumung nicht zwingend entgegen
Grundsicherung – Schöffenbezüge müssen angegeben werden
Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der Zahlung von Beratungshonoraren ist unwirksam
Erstausstattung – 200 € für die Anschaffung eines Sofas
Intensivpflege als Schulbegleitung
Nicht überall im Wochenendhausgebiet müssen entsprechende Gebäude erlaubt sein
Kostenübernahme für Arbeitsassistenz auch bei elternzeitbedingter Reduzierung der Arbeitszeit
20. Oktober 2024 22. Oktober 2024
Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz müssen vom Integrationsamt auch dann übernommen werden, wenn die Schwerbehinderte bei einem bestehenden Arbeitsvertrag über 20 Wochenstunden während der Elternzeit nur 10 Stunden wöchentlich arbeitet. Der aufgrund von Elternzeit ruhende Teil des Arbeitsverhältnisses wird im Rahmen der gesetzlichen Mindestbeschäftigung von 15 Stunden mitgezählt.