Schadensersatzansprüche wegen Herausgabe von Lichtbildern für die Öffentlichkeitsfahndung
Wenn andere Ermittlungsansätze keinen Erfolg versprechen, können die Strafverfolgungsbehörden in bestimmten Fällen zur sogenannten Öffentlichkeitsfahndung greifen. Dann werden Bilder des mutmaßlichen Täters veröffentlicht, um Hinweise auf seine Identität zu erlangen. Doch natürlich kann es vorkommen, dass am Ende die Person auf den Bildern nicht der wahre Täter ist.