Ausschluss eines Kindes vom Besuch der kommunalen Kindertagesstätte nur durch Verwaltungsakt
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Ortsgemeinde – die Antragsgegnerin – im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, einem Kindergartenkind – dem Antragsteller – vorläufig den Weiterbesuch einer Kindertagesstätte zu gestatten.