Möbellieferungen – im Zweifel weiter als bis zur Bordsteinkante

6. Januar 2024

Wichtig zu wissen für alle, die zum Jahreswechsel frischen Wind in die eigenen vier Wände bringen möchten: Schwere Möbel, Fernseher oder Teppichrollen liefern Speditionsfirmen meist bis zur Bordsteinkante vor das Haus oder die Wohnung.

Doch Unternehmen müssen mit den Käufern diese spezielle Lieferbedingung vor Anlieferung vereinbaren – andernfalls besteht das Recht auf einen Transport bis zum Wunschort.

Lieferung frei Verwendungsstelle

Lautet die Lieferbedingung der bestellten Ware „frei Verwendungsstelle“ heißt dies, dass die Lieferung bis zum gewünschten Ort erfolgt. Hierbei werden die Gegenstände gegebenenfalls auch durch Treppenhäuser getragen.

Nur nach Vereinbarung: Lieferung frei Bordsteinkante

Die Bezeichnung „frei Bordsteinkante“ bedeutet, dass das Transportunternehmen die Ware an der jeweiligen Adresse am ebenen Straßenrand absetzt. Das kann am Bürgersteig vor der Haustür sein, in Einzelfällen aber auch vor einem Zubringerweg zum Haus. Sofern „frei Bordsteinkante nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, müssen Käufer davon ausgehen, dass der Transport bis zum Wunschort inklusive ist.

Tipps für Verbraucher

Torsten Eick, Berater bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät: „Ratsam ist es, bereits im Vorfeld abzuklären, ob es sich um eine Bordsteinlieferung oder um eine Lieferung zur Verwendungsstelle handelt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollten diese Informationen enthalten sein. Wer hierzu nichts findet, wendet sich am besten direkt an den Händler. Ohne klare Vereinbarung besteht das Recht darauf, dass die Ware an den Wunschort geliefert wird. Allerdings kann es in der Praxis zu unangenehmen Diskussionen mit dem Speditionsunternehmen kommen.“ Im Nachgang sind aufbewahrte Lieferbestätigungen und Vertragsbedingungen hilfreich, um die eigenen Rechte durchzusetzen.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

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