Ob Matratze, Umbauarbeiten oder Bücher

19. Januar 2024

Verlockende Angebote direkt an der eigenen Haustür entpuppen sich später oft als teure Fallen. Ob Matratze, Umbauarbeiten oder Bücher: Psychologisch geschultes Verkaufspersonal bringt auch Personen zur Unterschrift, die das nie für möglich gehalten hätten.

Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB), berichtet von bösen Überraschungen und warnt vor allem vor dem Ausschluss des Widerrufsrechts.

Ihr wichtigster Tipp: „Am besten bleibt die Tür geschlossen.“

Unterschrift unter Druck

Eine neue Matratze, Bücher als vermeintliche Geldanlage oder gleich der Bau eines ganzen Wintergartens: Die Liste dessen, was Verbraucher an der Haustür erwerben oder in Auftrag geben können, ist lang. Der Erstkontakt mit Firmen kommt zuweilen über Gewinnspiele zustande, bei denen Verbraucher später einen Gewinn oder ein Geschenk zuhause in Empfang nehmen. „Häufig hatten die so aufgesuchten Personen vor dem Klingeln des Verkaufenden überhaupt keine Ambitionen, etwas zu kaufen“, sagt Stefanie Kahnert. Durch das clever geführte Gespräch, in dem die Verbraucher vom häufig psychologisch geschulten Verkaufspersonal schlicht überwältigt werden, neigen viele zum Unterschreiben – sei es, um den Gast endlich loszuwerden oder weil sie plötzlich überzeugt sind, ein gutes Geschäft zu machen. Eine ältere Verbraucherin berichtete gar, ihr sei mitgeteilt worden, sie müsse unterschreiben, sie sei verpflichtet dazu.

Teure Enttäuschungen

„Die Erfahrung in unserer Beratung zeigt, dass Haustürgeschäfte eher selten zum Vorteil von Verbraucher ausfallen“, sagt Kahnert und nennt Beispiele: „Bei einem Matratzenkauf für 1.700 Euro war bei der Ware kein erkennbarer Unterschied zu einer um Längen günstigeren Matratze erkennbar. Eine vermeintliche Wertanlage in Form von Büchern für knapp 60.000 Euro wäre fast eine besonders teure Enttäuschung geworden, denn diese Bücher sind ihr Geld nicht ansatzweise wert. Hier hatte der Betroffene Glück, die Zahlung konnte verhindert werden.“

Aushebelung des Widerrufsrechts

Der Gesetzgeber schützt die überrumpelten Käufer an der Haustür grundsätzlich mit einem 14-tägigen Widerrufsrecht. Nicht wenige Angebote jedoch kommen auch ohne ein Widerrufsrecht daher:

„Häufig sehen wir in der Beratung Bestellungen, die angeblich so individuell angepasst seien, dass ein Widerrufsrecht entfalle. Bereuen Betroffene den Kauf, kommt es dann zum Streit um das Widerrufsrecht“, berichtet Kahnert.

Prävention

„Unserer Erfahrung nach können wir nur zu allergrößter Vorsicht bei Geschäften an der Haustür raten“, fasst die Expertin zusammen. Wer Anbietende in die Wohnung lässt, hat kaum noch Chancen, einem Vertrag zu entkommen. Daher rät sie, das Gespräch gar nicht erst aufzunehmen: „Abwimmeln kostet viel Energie und scheitert häufig. Daher ist es besser, die Höflichkeit über Bord zu werfen und die Tür zuzulassen“, rät Kahnert.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.


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