Kakaogetränke, Ayran, Kefir und Joghurt-Drinks in Einweg-Plastikflaschen ab 1. Januar 2024 mit 25 Cent Pfand. Ab dem 1. Januar 2024 müssen Verbraucher aufpassen, keine 25 Cent in den Gelben Sack zu werfen. Bisher waren Milch und Milch-Drinks in Einwegflaschen pfandfrei.
Doch zum Jahresbeginn wurde die Pfandregelung auf diese Produktgruppe ausgeweitet. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, welche Getränke und Verpackungsform von der Änderung betroffen sind.
Ausweitung der Pfandpflicht bringt Erleichterung
Ab Jahresbeginn 2024 gibt es keine Ausnahmen mehr: Für alle Getränke in Einweg-Kunststoffflaschen und Dosen müssen Verbraucher ab Jahresbeginn 2024 25 Cent Pfand bezahlen.
Ausgeweitet wird die Pfandpflicht damit auf Milch und Milch-Drinks, wie Kakao und Latte Macchiato, Ayran, Buttermilch, Trinkjoghurt und Kefir. Milch-Drinks in nicht wieder verschließbaren Bechern, in Tetrapacks oder Schlauchbeuteln bleiben dagegen pfandfrei. „Die Ausweitung der Pfandpflicht macht es für Verbraucher übersichtlicher. Unabhängig vom Inhalt:
Alle Getränke in Einweg-Plastikflaschen und Dosen mit einem Fassungsvermögen zwischen 100 Milliliter und drei Litern sind pfandpflichtig“, sagt Carola Clausnitzer, Lebensmittelexpertin bei der VZB.
Auf das Pfand-Logo achten
Das Pfand-Logo ist auf jeder pfandpflichtigen Verpackung, meist auf der Rückseite, aufgedruckt. Und auch am Regal müssen Händler gut sichtbar auf das Einweg-Pfand hinweisen. Restbestände an Dosen und Einweg-Getränkeflaschen ohne Pfand-Logo dürfen noch abverkauft werden. „In der Umstellungsphase können im Supermarktregal also Produkte mit und ohne Pfand-Logo nebeneinanderstehen. Hier sollten Verbraucher besonders achtsam sein“, sagt Clausnitzer. Und auch zu Hause hilft ein Blick auf die Verpackung, damit nicht vorschnell 25 Cent im Müll landen.
Pfandrückgabe in allen Verkaufsstellen
Genauso wie die Einweg-Plastikflaschen von Fruchtsäften und Softdrinks werden die Verpackungen mit Pfand-Logo der Milch und Milch-Drinks am Pfandautomat im Supermarkt oder Discounter zurückgegeben. Jeder Markt, der Einweg-Kunststoffflaschen verkauft, muss solche unabhängig von der Marke auch wieder zurücknehmen.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg