Känguru als Haustier – Nur in passendem Gehege erlaubt

10. Januar 2021

Berlin (DAA). Aus dem Zoo in Kaiserslautern ist ein Känguru-Baby verschwunden, möglicherweise war es Diebstahl. Aber darf man Kängurus überhaupt so ohne Weiteres privat halten? Kann der Besitzer keine artgerechte Umgebung und Kontakt mit anderen Artgenossen bieten, kann das Veterinäramt ihm das Tier wegnehmen.

Das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 24. Juli 2018 (AZ: 6 B 71/18, 6 B 85/18).

In dem Fall hielt eine Frau ein männliches, ca. zwei Jahre altes Känguru namens Viggo. Das Tier stammt aus einem Tierpark. Hier arbeitete die Frau, als das Muttertier von Viggo starb. Die Frau kümmerte sich daraufhin um das Kängurujunge und zog es bei sich zu Hause mit der Flasche auf.

Als das Veterinäramt die Unterbringung von Viggo überprüfte, wurden der Frau Auflagen gemacht. So sollte sie dem Känguru ein Gehege mit einer Fläche von mindestens 200 Quadratmetern zur Verfügung stellen und es den Bedürfnissen des Kängurus entsprechend strukturieren. Außerdem sollte das Känguru dauerhaft mit mindestens einem Artgenossen zusammen sein. Nachdem dies trotz mehrfacher Kontrollen nicht geschah, brachte das Veterinäramt das Tier auf Kosten der Frau in einer auf Wildtiere spezialisierten Einrichtung unter. Darüber hinaus wurde ihr das Eigentum an dem Tier entzogen und einer Wildtier- und Artenschutzstation übertragen. Eine Entschädigung erhielt die Frau nicht.

Die Frau klagte dagegen, scheiterte aber beim Verwaltungsgericht. Es sei rechtmäßig gewesen, der Frau das Tier wegzunehmen und anderweitig unterzubringen, so das Gericht. Das Ziel einer dauerhaft art- und bedürfnisgerechten Haltung des Kängurus könne so am besten erreicht werden. Eine andere geeignete Möglichkeit sah das Gericht nicht. Die Frau habe auch ausreichend Zeit gehabt, die geforderten Maßnahmen umzusetzen oder das Tier in eine geeignete Einrichtung abzugeben.

Der Amtstierärztin zufolge habe die Frau das Känguru erheblich vernachlässigt. Aufgrund des zu kleinen und nicht bedürfnisgerecht strukturierten Geheges habe das Tier nicht die Möglichkeit gehabt, sein artgemäßes Bewegungs-, Komfort- und Ruheverhalten auszuüben.

Außerdem, führte die Tierärztin weiter aus, dürfe das Känguru nicht alleine gehalten werden. Habe das Tier keinen Kontakt zu anderen Kängurus, könne dies vor allem in Angstsituationen zu Stress und Leiden führen. Die Amtstierärztin wies ausdrücklich darauf hin, dass die Familie der Frau diese Sozialbedürfnisse nicht erfüllen könne: „Der menschliche Kontakt ersetzt keinesfalls den Kontakt zu Artgenossen.“ Dem ist das Verwaltungsgericht gefolgt.

„Umgekehrt bedeutet das Urteil aber auch, dass eine private Haltung möglich ist, wenn die Haltung artgerecht ist“, erläutert Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Rechtsportals anwaltauskunft.de.

Quelle und Informationen: anwaltauskunft.de

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