Der Bundesrat möchte das so genannte Upskirting unter Strafe stellen lassen: dabei fotografieren oder filmen Menschen mit unauffälligen Smartphonekameras heimlich unter den Rock oder das Kleid ihrer Opfer – zum Beispiel auf Rolltreppen, Gehwegen oder Treppenhäusern. Die Fotos vom Intimbereich werden dann häufig in den sozialen Medien verbreitet.
Auf Initiative von sechs Ländern beschloss der Bundesrat am 8. November 2019, einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit dieses Verhaltens in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Strafbarkeitslücke schließen
Bislang sind weder solche unbefugte Aufnahmen noch deren Verbreitung strafbar, wenn sich die Betroffenen im öffentlichen Raum bewegen. Diese Lücke will der Bundesrat mit seinem Entwurf schließen: er schlägt einen eigenen Tatbestand im Abschnitt der Sexualdelikte im Strafgesetzbuch vor. Nach dem neuen § 184 StGB sollen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich sein.
Über die Bundesregierung in den Bundestag
Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Bundesjustizministerin hat eigenen Entwurf angekündigt
Die Bundesjustizministerin hat kürzlich bereits angekündigt, eine Gesetzesänderung zur Strafbarkeit von Upskirting auf den Weg zu bringen.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019