Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück verhandelt am kommenden Donnerstag, dem 30. Januar 2020, in einer Strafsache gegen einen jetzt 19-jährigen Angeklagten aus Mannheim, z. Zt. JA Hameln, einen jetzt 27-jährigen Angeklagten aus Osnabrück, z. Zt. JVA Oldenburg, und einen jetzt 23-jährigen Angeklagten aus Münster, z. Zt. JVA Osnabrück, wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Bandenbetruges (Az. 3 KLs 16/19).
Die Angeklagten sollen in der Zeit vom 15. Juli 2019 bis zum 17. Oktober 2019 Mitglieder einer Tätergruppierung gewesen sein, die von Istanbul (Türkei) aus im gesamten Bundesgebiet gewerbsmäßigen Betrug durch sogenannte „Fakeanrufe“ zum Nachteil älterer Menschen begangen haben soll. Dabei sollen sich die Täter gegenüber den Senioren in Telefonaten als Polizeibeamte oder sonstige Amtsträger ausgegeben und die Geschädigten dazu veranlasst haben, Bargeld oder andere Wertgegenstände bereitzustellen, um sie angeblichen Polizeibeamten zu überlassen. Dabei soll die Aufgabe eines der Angeklagten gewesen sein, als Logistiker für die einzelnen Betrugstaten Fahrer und Abholer zu rekrutieren und die Einsätze zu koordinieren. Die anderen beiden Angeklagten sollen als Fahrer und als Abholer im Bereich Nordwestdeutschland tätig gewesen sein.
Konkreter Gegenstand der Anklage sind vier mutmaßliche Taten im Juli und August 2019 in Beckum, Dortmund, Nordhorn und Salzbergen. Bei den Taten sollen drei der mutmaßlich betroffenen älteren Menschen insgesamt mehr als EUR 65.000,00 Bargeld gutgläubig übergeben haben. Die Übergabe eines sechsstelligen Betrages in einem vierten Fall soll durch das Eingreifen der Polizei verhindert worden sein.
Die Verhandlung findet am 30. Januar 2020 um 09.00 Uhr in Saal 1 des Landgerichts (Saalzentrum) statt. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten insgesamt elf Zeugen geladen.
Quelle: Landgericht Osnabrück