Dies hat das Landessozialgericht in drei Beschlüssen am 02.04.2025 entschieden (L 2 AS 1358/24 B, L 2 AS 1621/24 B und L 2 AS 1643/24 B). Die alleinstehende Klägerin bezieht von dem beklagten Jobcenter Märkischer Kreis Bürgergeld nach dem SGB II. Sie legte gegen die Bewilligungsbescheide für die Jahre 2023 und 2024 Widerspruch ein.
Kategorie: Nachrichten
Studentin darf durch Geldzahlungen erwirkte Prüfungsleistung nicht behalten
Die Universität Duisburg-Essen hat einer Studentin zu Recht diejenigen „Prüfungsleistungen“ aberkannt, die in dem System der Universität als bestanden ausgewiesen waren, weil die Studentin für diese Eintragung einer ehemaligen Mitarbeiterin des Prüfungsamtes der Universität Geld gezahlt hatte.
Hündin soll bis Ende Mai in der Spielhalle bleiben dürfen
Die Klägerin ist seit 2013 in Vollzeit und im Schichtdienst an fünf Tagen in der Woche als Spielhallenaufsicht bei der Beklagten beschäftigt. Diese betreibt Spielhallen mit üblichem Publikumsverkehr und bietet dort u.a. Getränke an. Ausweislich der arbeitsvertraglich vereinbarten Stellenbeschreibung sind Haustiere in der Spielhalle verboten.
Ausschluss eines Kindes vom Besuch der kommunalen Kindertagesstätte nur durch Verwaltungsakt
Vergebliche Suche nach einem Testament
Streit um Feriensprachkurs für Schüler mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen
Die Voraussetzungen für die Durchführung und Teilnahme an einem von einer örtlichen Volkshochschule in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung angebotenen Feriensprachkurs ergeben sich aus einer dazu abgeschlossenen Rahmenvereinbarung. Das folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Nutzung von Räumen mit über zwanzig Personen
Üblicher Verschleiß beim Gebrauchten kein Mangel
Kürzung von Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit rechtens
Polizeischüler durfte wegen frauenfeindlicher und rassistischer Sprüche entlassen werden
Bewerber für die Bundespolizei darf nicht wegen eines Gendefekts vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden
Rente vom 29.07. zählt schon für den ersten Juli
Trotz Diabetes nicht hilflos
Eilantrag eines Anwohners gegen neuen Parkplatz erfolglos
Steuernachforderung nicht vom Einkommen abzusetzen, zusätzlicher Freibetrag auf Jahressonderzahlung
Lebensmittelmärkte dürfen sonntags nicht öffnen
Mit Urteil hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück einer Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen das bisher unterlassene Einschreiten der Stadt Osnabrück wegen der sonntäglichen Öffnung zweier beigeladener Lebensmittelmärkte in der Zeit von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr stattgegeben.