Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag eines TikTokers, der sich gegen tierschutzrechtliche Maßnahmen richtete, abgelehnt. Bei dem Veterinäramt des Antragsgegners gingen aufgrund von Videos des Antragstellers auf dessen TikTok-Account eine Vielzahl von Anzeigen wegen der Misshandlung seiner Katzen ein.
Autor: Sozialticker
Geldgeschenk zu Ostern kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 4. Dezember 2025 (Aktenzeichen 4 K 1564/24) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro Schenkungssteuer anfällt, weil es sich nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ handelt.
Shishabar künftig ohne Shishas
Ohne Klägeranschrift keine zulässige Klage, auch nicht bei Trauerjahr im Ausland
Familie zu Recht zur Schulanmeldung aufgefordert
Prosit Neujahr – 2026
Bußgeldtatbestände vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am 21. November 2025 über einen Normenkontrollantrag zu § 8 der Siebten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 7. SARS-CoV-2-EindV) vom 6. März 2021 (GVBl.II/21, [Nr. 24]) entschieden. Die in § 8 Abs. 1 Nr. 5 der Verordnung enthaltenen Regelungen und die daran anknüpfenden Bußgeldtatbestände hat das Verfassungsgericht für nichtig erklärt.
Täuschung beim Hauskauf – Käuferin darf Kaufvertrag rückgängig machen
Zeigen sich nach dem Kauf einer gebrauchten Immobilie gravierende Schäden oder Probleme mit der Baugenehmigung, hat der Erwerber oftmals keine Handhabe, gegen den Verkäufer vorzugehen. Denn in praktisch allen Hauskaufverträgen findet sich ein Ausschluss der Haftung für Mängel jeglicher Art. Der Käufer muss dann die Kosten der Mangelbeseitigung selbst tragen.
Einsatz von Einmalzahlungen zur Schuldentilgung?
Immer wieder einmal erreichen mich Anfragen aus dem Bereich der Schuldnerberatung, ob erwartete Einmalzahlungen, etwa eine Abfindung, die grundsätzlich bedarfsmindernd auf den Bürgergeldanspruch anzurechnen wären (nicht der Fall bei Erbschaften, vgl. § 11a Abs. 1 Nr. 7 SGB II), zur Schuldtilgung eingesetzt werden können, ohne dass es in der Folge „Probleme mit dem Jobcenter“ gibt.
Fohlen von falschem Hengst
Kollision zwischen Motorradhelm und Fasan
Volle Verpflichtung zur ungefragten Offenbarung bei Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder
Das Amtsgericht – Familiengericht – Frankenthal (Pfalz) hat in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 17.09.2025, Az.: 71 F 25/25) über die Rückzahlung von Kindesunterhalt für ein volljähriges Kind entschieden und die Pflicht zur ungefragten Offenbarung wesentlicher Einkommensverhältnisse bekräftigt, aber auch die eigene Erkundigungsobliegenheit des Unterhaltszahlers hervorgehoben.
Entzug waffenrechtlicher Erlaubnis
Einem der Reichsbürgerszene zumindest nahestehenden Waffenbesitzer sind durch den beklagten Landkreis zu Recht die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen worden. Auch die Anordnung eines Waffenbesitzverbots und die sofortige Sicherstellung der in seinem Besitz befindlichen Waffen und Munition sind rechtmäßig erfolgt.
Sozialleistungen für den Monat der Fälligkeit einer Forderung
Auch Menschen, die keine laufenden Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (etwa Grundsicherung im Alter) beziehen, können in einzelnen Monaten einen Sozialleistungsanspruch haben, wenn sie in einem Monat einen erhöhten grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf haben.
Gefährliches Überholverhalten bei Aquaplaning
Die 4. Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz hat heute in dem Verfahren gegen den mittlerweile 25-jährigen Angeklagten, dem vorgeworfen wurde, durch sein rücksichtsloses und gefährliches Überholverhalten bei Aquaplaning mit weit überhöhter Geschwindigkeit einen schweren Verkehrsunfall verschuldet und dadurch den Tod zweier seiner Mitfahrer und die schwere Verletzung zweier weiterer Mitfahrer verursacht zu haben, ihr Urteil verkündet.