Versammlungsverbot auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer Schwangerschaftsabbrüche vornehmenden Praxis rechtswidrig

10. April 2026

Mitglieder eines eingetragenen Vereins, der sich gegen Abtreibungen engagiert, führten seit dem Jahr 2005 einmal im Monat sog. „Gebetsvigilien“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite einer gynäkologischen Praxis in Aachen durch, in der Abtreibungen vorgenommen werden.

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