In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm klargestellt, dass bereits das Einkürzen des Griffstücks einer Handfackel eine Tathandlung im Sinne des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen darstellt.
Pyrotechnik
6. Februar 2026 4. Februar 2026