Einreise- und Aufenthaltsverbot

4. Februar 2026

Dem von 2002 bis 2016 in Guantanamo inhaftierten Kläger, der mittlerweile niederländischer Staatsangehöriger und damit EU-Bürger ist, darf ein durch eine Ausweisung wegen Sozialleistungsbetrugs im Jahr 2000 entstandenes Einreise- und Aufenthaltsverbot nicht mehr entgegengehalten werden.

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