Die Klägerin bietet seit 2014 die Erstellung von Make-up an und wurde daher als „Make-up Artist“ in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerke eingetragen. Mittlerweile bietet sie zusätzlich die Erstellung von Hochsteck- bzw. Brautfrisuren an.
Brautstylistin scheitert mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht
14. Dezember 2025 9. Dezember 2025