Auf der Seite des Bürgerservices des Landes Schleswig-Holstein, auf der von der schleswig-holsteinischen Sozialgerichtsbarkeit der ersten Instanz bedauerlicherweise so gut wie keine Urteile und Beschlüsse eingestellt werden, findet sich aktuell ein Beschluss des SG Kiel, der zwar weder über einen Tatbestand noch eine ausführliche Begründung verfügt, aber dennoch einer kurzen Besprechung lohnt.
Keine Eilbedürftigkeit bei verspäteten Rentenzahlungen?
20. Juli 2025 1. Juli 2025