Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Leistungsausschluss für Asylbewerber aufgrund verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben vorläufig nicht zum Tragen kommt.
Leistungsausschluss in Dublin-III-Fällen
4. Juli 2025 1. Juli 2025