Eltern scheitern mit Eilantrag gegen Benutzung bestimmter Unterrichtsmaterialien im Sexualkundeunterricht

24. Juni 2025

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg hat mit Beschluss vom 11. Juni 2025 über einen Eilantrag der Eltern eines Schülers der 4. Klasse einer im Kreis Soest gelegenen Grundschule entschieden, der darauf gerichtet war, dem zuständigen Schulamt die Benutzung bestimmter Unterrichtsmaterialien im Sexualkundeunterricht ihres Sohnes zu untersagen.

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