Abfälle müssen von Wohnhäusern im Außenbereich zu einem Sammelplatz gebracht werden

23. Mai 2025

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat zwei Klagen gegen die Änderung des Abfallabfuhrservice durch den Abfallentsorger im Rhein-Hunsrück-Kreis abgewiesen.Die Kläger sind Eigentümer von im Außenbereich gelegenen Wohngrundstücken, die durch einen ca. 1,8 km langen und ca. 2,40 m breiten Wirtschaftsweg erschlossen werden.

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