Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Ganzkörper-Neurostimulationsanzug für Patienten mit Multipler Sklerose (MS) nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden muss.
Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug nicht bezahlen
19. Mai 2025 19. Mai 2025