Die Stadt Solingen darf der Klägerin die Haltung des Hundes „Murphy“ untersagen. Bei ihm handelt es sich um eine Kreuzung eines American Pitbull Terriers und damit um einen sogenannten gefährlichen Hund.
Grundsatzurteil zur Rassebeurteilung von gefährlichen Hunden
11. Mai 2025 11. Mai 2025